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Eltern haben das Recht, am Schulleben über verschiedene Wege mitzuwirken. Hierfür sind an der Clemensschule mehrere Gremien vorhanden.

Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft, Schulkonferenz

 

Klassenpflegschaft

Die Klassenpflegschaft wird zusammengesetzt aus allen Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse. Als Sprachrohr der Elternschaft wird zu Beginn eines Schuljahres ein Vorsitzender oder eine Vorsitzende sowie ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin der Klassenpflegschaft gewählt. Sie fungieren neben den Aufgaben in der Klassenpflegschaft auch als Berater in Klassenkonferenzen. Der oder die Vorsitzende beruft die Klassenpflegschaftssitzungen ein, wobei im Vorfeld gemeinsam mit der Klassenleitung die Themen der Sitzung festgelegt werden. Für die Sitzungen können alle in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte eingeladen werden, um die inhaltlichen und pädagogischen Leitgedanken zu erläutern.

Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern. Die Tätigkeitsfelder umfassen die Informationsweitergabe, den Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, vor allem aber die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse.

Themen können sein:

  • Hausaufgaben

  • Leistungsüberprüfungen

  • Arbeitsgemeinschaften

  • Schulveranstaltungen außerhalb der Schule

  • Anregungen zur Einführung von Lernmitteln

  • Erziehungsschwierigkeiten

 

Schulpflegschaft

Über die Vorsitzenden der Klassenpflegschaft kann die Schulleitung Informationen an alle Eltern weitergeben. Die Schulpflegschaft kann Vorschläge machen und Stellung zu ausgewählten Themen beziehen. Informationen werden hier wechselseitig ausgetauscht.

Die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule wird durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Lehrkräften, Schülern/Schülerinnen und Eltern mitbestimmt. Die Schulpflegschaft dient der Vermittlung von Interessen aller Eltern der Schule. Sie kann somit als Diskussionsforum betrachtet werden, um eine gemeinsame pädagogische Arbeit zu etablieren.

Dabei gibt es kein imperatives Mandat; vielmehr sollen hier Interessen von Schülern, Eltern und Lehrkräften gleichberechtigt mit einbezogen werden.

Die Schulpflegschaft setzt sich aus den Vorsitzenden und Vertretern der Klassenpflegschaft zusammen. Die Schulleitung kann in Absprache mit den Vorsitzenden in beratender Funktion an der Schulpflegschaft teilnehmen. Lehrkräfte der Schule, deren eigene Kinder die Schule besuchen, können übrigens nicht als Elternvertreter gewählt werden.

Die Schulpflegschaft wählt einen Vorsitzenden einen Stellvertreter als Vorstand. Zudem wird eine Elternvertretung für die Schulkonferenz gewählt. Die in der Schulkonferenz zu treffenden Entscheidungen sollten im Vorfeld in der Schulpflegschaft thematisiert werden, um eine effiziente Entscheidungsfindung zu begünstigen. Die oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft lädt zu den Schulpflegschaftssitzungen ein und setzt die Tagesordnung fest.

Die Schule stellt für die Sitzungen ihre Räume und zusätzliche Materialien zur Verfügung.

Interessenvertretung gegenüber Schulträger und -aufsicht

Die Schulleitung vertritt die Schule nach außen gegenüber dem Schulträger und der Schulaufsicht.

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern gegenüber der Schulleitung. Elternvertreterinnen und -vertreter werden vom Schulträger und der Schulaufsicht zwar angehört, sollten jedoch lediglich Beschlüsse ihrer Gremien vortragen und nicht ihre persönliche Meinung als „den Elternwillen“ anführen.

Die Schulpflegschaften können gemeinsam ihre Interessen gegenüber dem Schulträger, in diesem Fall gegenüber der Kolpingstadt Kerpen und der unteren sowie oberen Schulaufsicht, dem Schulamt für den Rhein-Erft-Kreis bzw. der Bezirksregierung Köln vertreten.

 

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz, bestehend aus 6 Eltern- sowie 6 Lehrervertretern, bildet das oberste Gremium der Schule. Diese Vertreter*innen werden in Schulpflegschaftssitzungen oder Lehrerkonferenzen gewählt.

Vorschläge und Anregungen können von der Schulkonferenz an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde gerichtet werden. Ebenfalls können Konflikte über die Schulkonferenz gelöst werden. Sie kann das Schulleben mitgestalten, indem Grundsätze verabschiedet und Vorschlägen von Schulleitung oder Schulträger zugestimmt wird.

Aufgaben aus dem Aufgabenkatalog sind unter anderem:

  1. Schulprogramm

  2. Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung

  3. Festlegung der beweglichen Ferientage

  4. Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote

  5. Rahmenplanung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts

  6. Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen

  7. Einführung von Lernmitteln

  8. Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten sowie zum Abschluss von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen

  9. Information und Beratung

  10. Geldsammlungen und Sponsoring

  11. Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters

  12. Mitwirkung beim Schulträger

  13. Erlass einer Schulordnung

Sitzungen

Die Schulpflegschaftssitzungen werden von den Vorsitzenden einberufen und die Mitglieder schriftlich mit Inkenntnissetzung über die Tagesordnung eingeladen, sobald ein Drittel der Mitglieder aufgrund eines dringlichen Anliegens die Sitzung für notwendig erachtet.

Die Schulpflegschaft ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Jede Sitzung wird protokolliert, wobei der Wortlaut und die Stimmenmehrheit der Beschlüsse erfasst werden sollten. Hierbei können Einsprüche getätigt werden, welche zu vermerken sind. Die Protokolle werden allen Mitgliedern zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Die Weitergabe des Protokolls an nicht teilnehmende Parteien sowie an die Eltern ist im Original nicht zulässig, sondern nur dem Wortlaut nach gestattet.

Bei Beschlüssen in Schulkonferenzen gilt der Mehrheitsbeschluss. Dabei hat die Schulleitung den Vorsitz als Mitglied, hat aber in diesem Zusammenhang kein Stimmrecht und fungiert nicht als Lehrervertretung. Gibt es keinen klaren Mehrheitsentschluss gilt das Votum der Schulleitung für einen finalen Beschluss.

Somit wirkt die Schulleitung vorwiegend in beratender Tätigkeit bei der Schulkonferenz mit.

 

Wahl der Gremien

Der Vorsitz der genannten Gremien, ihre Stellvertretungen, sowie die Mitglieder der Schulkonferenz werden im Rahmen von geheimen Wahlen zu Beginn des Schuljahres für ein Jahr berufen. Eine offene Wahl findet dann statt, wenn sich nicht mindestens ein Fünftel der Teilnehmer für eine geheime Wahl ausspricht. Bei Stimmengleichheit entscheidet eine Stichwahl und bei erneuter Stimmengleichheit das Los.

Für Wahlberechtigte ist es möglich, im Rahmen von zwei Wochen schriftlich einen Einspruch gegen das Wahlergebnis einzureichen. Dies kann berücksichtigt werden, wenn die Wählbarkeitsvoraussetzungen nicht erfüllt sind oder wenn durch Unregelmäßigkeiten im Wahlablauf das Wahlergebnis erheblich beeinflusst wurde.

Einladungen zu den Sitzungen erfolgen in den ersten drei Wochen des Schuljahres für die Klassenpflegschaft, in den ersten fünf Wochen für die Schulpflegschaft durch die bisherigen Vorsitzenden oder im Vertretungsfall durch die Klassenleitung. In Ausnahmefällen ist eine Einladung auch durch die Schulleitung möglich.

 

Hier finden Sie uns

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Anschrift

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Am Schulberg 1
50169 Kerpen
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