Liebe Eltern,
wir danke Ihnen für Ihre schnelle Rückmeldung zum Bedarf an Notbetreuung.
Notbetreuung:
In der kommenden Woche (12.04. – 16.04.) werden wir 6 Notbetreuungsgruppen haben. Jede Gruppe beläuft sich auf maximal 12 Kinder. Die Gruppen sind stufenübergreifend, verbleiben als feste Gruppe die gesamte Woche lang.
Testpflicht:
Die Testpflicht wird in der aktuellen Corona-Betreuungsverordnung geregelt: Künftig ist der Besuch der Schule und auch der Notbetreuung an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Testpflicht gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und für sonstiges an der Schule tätiges Personal gleichermaßen. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt.
Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht oder der Notbetreuung teilnehmen.
Hinweise zum Umgang mit einem positiven Selbsttest finden Sie unter https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/Umgang_positiver_Selbsttest.pdf
Die Clemensschule bekommt im Laufe des Montags die Lieferung der Selbsttests. Wir werden uns dann mit dem Material vertraut machen und ab Dienstag die Kinder der Notbetreuung testen. In der Woche (12.04.2021 – 16.04.2021) werden die Kinder dann am Dienstag und am Donnerstag getestet.
Beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie nicht wollen, dass Ihr Kind in der Schule getestet wird, in einem solchen Fall einen Bürgertest vorlegen (keinen zu Hause selbst gemachten!), der nicht älter als 48 Stunden ist! Ansonsten darf ihr Kind nicht in die Schule kommen!
Bleiben Sie gesund! Viele Grüße, für das Team der Clemensschule,
Angela Langner, Schulleiterin