Liebe Eltern,
wie der Tagespresse zu entnehmen war, können Kinder über einen Schülerausweis die Testung in der Schule nachweisen, bzw. gelten schulpflichtige Kinder als getestete Personen.
Die Coronaschutzverordnung in der Fassung vom 17.08.2021, welche am
20.08.2021 in Kraft tritt, führt unter § 2 Abs. 8 aus: „Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Schülerausweis gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den
verbindlichen Schultestungen als getestete Personen.“
Die Coronabetreuungsverordnung in der Fassung vom 13.08.2021, welche am
15.08.2021 in Kraft getreten ist, führt unter §3 Abs. 4 aus: „Den getesteten
Personen ist auf Wunsch für jede Testung, an der sie unter Aufsicht
teilgenommen haben, von der Schule ein Testnachweis nach § 4a der Corona Test- und Quarantäneverordnung auszustellen.“
In der Regel werden Schülerausweise erst ab Klasse 5 ausgestellt (BASS 17-59 Nr. 2). Weitere Informationen seitens des Ministeriums für Schule und Bildung liegen uns noch nicht vor. Sollte das Ausstellen von Schülerausweisen für Grundschulkinder notwendig sein, werden wir dies selbstverständlich tun.
Bis dahin bleibt es bei den bekannten Verfahren, wenn Sie einen Testnachweis
wünschen. Schreiben Sie diesbezüglich bitte bis spätestens 7.00 Uhr eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit dem Betreff „Testnachweis“.
Herzliche Grüße,
Angela Langner, Schulleiterin