Liebe Eltern, Kerpen, den 19.04.2023
wir hoffen, Sie hatten entspannte Ferien und starten wie wir jetzt motiviert in die letzte Runde dieses Schuljahres. Vor den Ferien hatten wir ein wunderschönes gemeinsames Frühlingssingen auf dem Schulhof mit allen Kindern der Clemensschule. In Kürze werden wir auch unseren Schulsong, der in Kooperation mit den Minimusikern entstanden ist, mit allen Kindern aufnehmen und dann für Sie auf unserer Homepage präsentieren. Darauf freuen wir uns schon alle sehr!
Im Mai werden wir endlich wieder ein Monatstreffen veranstalten. Diese Treffen wurden früher an der Clemensschule monatlich mit allen Kindern der Schule durchgeführt. Hier wurden gemeinsam Dinge besprochen, die alle etwas angingen und es gab immer tolle kleine Darbietungen aus den Klassen. Aufgrund unserer gewachsenen Schülerschaft werden wir zwei Treffen hintereinander an einem Tag organisieren. Unser erstes Monatstreffen wird am Freitag, den 12.05. stattfinden. Wir treffen uns für circa ½ Stunde in der Aula. Dies soll der Auftakt für regelmäßige Monatstreffen im kommenden Schuljahr werden.
Informationen
- Ab dem 01.05. werden unsere Abordnungen zurückkommen. Wir hoffen dann, mit unserem gesamten Team bis zu den großen Ferien weiterarbeiten zu dürfen. Dadurch kann es für einzelne Klassen neue Stundenpläne geben. Sie werden rechtzeitig von Ihrer Klassenlehrerin informiert.
- ACHTUNG! Es gibt ab sofort Änderungen in der Besetzung unseres Sekretariats. Aufgrund einer Weiterbildung unserer Sekretärin, ist das Sekretariat dienstags nicht mehr besetzt. Krankmeldungen können Sie nach wie vor telefonisch (bitte möglichst deutlich auf dem AB) und über die Homepage sowie per Mail an uns senden. Freitags ist ab sofort Frau Lott, Auszubildende der Stadt Kerpen, im Sekretariat und wird hier für Sie und unsere Kinder ansprechbar sein.
- Feiertage und bewegliche Ferientage bis zum Ende des Schuljahres:
01.05.2023 – Maifeiertag (Schule geschlossen)
19.05.2023 (Brückentag nach Christi Himmelfahrt) - beweglicher Ferientag. Unsere OGS ist geöffnet und macht eine Bedarfsabfrage!
29.05.- 30.05.2023 Pfingstferien – Schule geschlossen
08.06.2023 – Fronleichnam (Schule geschlossen)
- Wir sind verpflichtet, Sie einmal im Jahr über unsere schulinterne Regelung bei Schulversäumnissen zu informieren.
Als Erziehungsberechtigte haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass Ihr Kind regelmäßig am Unterricht und den sonstigen Schulveranstaltungen teilnimmt (§ 41 Abs. 1 Schulgesetz). Ist Ihr Kind durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen (z.B. Unfall oder Todesfall in der Familie) verhindert, die Schule zu besuchen, beachten Sie bitte folgende verbindliche Vorgehensweise:
- Benachrichtigen Sie schriftlich (per Mail oder per Brief über ein Geschwisterkind/ anderes Kind) oder telefonisch bis 8.00 Uhr die Schule (das Sekretariat).
- Unmittelbar nach Beendigung des Schulversäumnisses geben Sie Ihrem Kind eine schriftliche Entschuldigung mit dem Grund für das Schulversäumnis mit. Diese Entschuldigung wird der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer abgegeben.
- Bei unentschuldigtem Fehlen Ihres Kindes kann die Schule Kontakt zu Ihnen aufnehmen. In diesem Fall werden die versäumten Stunden Ihres Kindes auf dem Zeugnis als unentschuldigte Stunden verzeichnet. Bei häufig unentschuldigtem Fehlen kann die Schule ein ärztliches Attest einfordern. Das liegt im Ermessen der Schulleitung.
- Fehlt Ihr Kind krankheitsbedingt am Tag vor und/oder am Tag nach den Ferien, kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen. Das obliegt dem Ermessen der Schulleitung. In jedem Fall müssen Sie die Schule benachrichtigen und die Vorgehensweise erfragen.
- Vor und im Anschluss an die Ferien kann Ihr Kind nur in begründeten Ausnahmefällen beurlaubt werden. Ein Antrag ist schriftlich zwei Wochen vorher an die Schulleitung zu stellen.
- Fehlt Ihr Kind vor und nach den Ferien unentschuldigt, so liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen kann.
- Innerhalb des Schuljahres kann Ihr Kind aus bestimmten Gründen vom Unterricht befreit werden. Die Beantragung einer Unterrichtsbefreiung bis zu zwei Unterrichtstagen richten Sie bitte an die Klassenlehrerin/ den Klassenlehrer. Bei einer längeren Beurlaubung richten Sie Ihren Antrag bitte an die Schulleitung. Ihr Antrag muss mindestens 2 Wochen vor dem Zeitraum bei der Klassenlehrerin bzw. der Schulleitung vorliegen.
Ich wünsche Ihnen eine schöne Frühlingszeit.
Mit freundlichen Grüßen, für das Team der Clemensschule,
A. Langner, Schulleiterin