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Liebe Eltern der Clemensschule,

wie Sie bereits gestern der Presse entnehmen konnten, dürfen die Schulen in den Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 200 ab Montag, dem 19. April wieder mit dem Wechselunterricht starten.

Der bereits veröffentlichte Plan des Wechselunterrichts (siehe Mail vom 26.03.2021) nach den Osterferien bleibt bestehen! Nächste Woche startet folglich die Gruppe B am Montag. Dann läuft der Rhythmus einfach immer weiter, so dass am 26.04.2021 die Gruppe A beginnt.

Notbetreuung

Die Anmeldung zur Notbetreuung, die sie für den Wechselunterricht bereits getätigt haben, bleibt bestehen. Sie müssen Ihr Kind nicht neu anmelden. Bedenken Sie aber bitte, dass alle Notbetreuungsgruppen vor allem ab 11.30 Uhr sehr voll sind (circa 20 Kinder). Prüfen Sie daher noch einmal, ob Ihr Bedarf an Betreuung dringend besteht. Sollte sich Ihr Betreuungsbedarf zwischenzeitlich geändert haben oder sich jetzt ändern, dann bitten wir Sie, dies bis Freitag, 16.04.2021; 12 Uhr per Mail an unser Sekretariat zu melden.

Alle weiteren individuellen Informationen zum Unterricht in den Klassen Ihrer Kinder haben Sie ja bereits in den Ferien von ihren Klassenlehrerinnen erhalten.


Testpflicht

Die seit dem 12.04.2021 bestehende Testpflicht wird fortgeführt. Voraussetzung für die Teilnahme am Wechselunterricht bzw. Präsenzunterricht ist daher die Teilnahme an zwei Selbsttestungen in der Schule bzw. der negative Nachweis von einer offiziellen Teststelle, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.


Wir haben die klare Vorgabe, dass seit dieser Woche alle Personen des schulischen Umfeldes pro Woche zwei Mal einen Selbsttest durchführen. Dies gilt für alle in der Schule tätigen Personen: das Lehrerkollegium, das OGS-Team, die Sekretärinnen und den Hausmeister sowie für alle Schüler und Schülerinnen der Clemensschule. Für die Schülerinnen und Schüler werden die Coronaselbsttests ausschließlich in der Schule durchgeführt. Es ist nicht zulässig, sie den Schülerinnen und Schülern nach Hause mitzugeben.

Wie kann ich mein Kind zu Hause auf die Testung vorbereiten?

Besprechen Sie mit Ihrem Kind im Vorfeld, dass es sich bei dem Test um einen Nasenabstrich handelt, den die Kinder bei sich selbst durchführen werden. Sie können den Nasenabstrich wunderbar mit einem Wattestäbchen zu Hause üben. Das sorgt ganz bestimmt bei ihrem Kind für mehr Sicherheit. Ich lege Ihnen dazu auch zwei besonders kindgerechte Erklärvideos ans Herz, die Sie mit Ihren Kindern gemeinsam anschauen könnten:

Mathilda zeigt euch wie ein Selbsttest geht:
https://m.youtube.com/watch?v=iidFZdnngVM
Torben erklärt den Coronatest: https://youtu.be/xi3KGcbcywc

Wie wird die Testung in der Schule durchgeführt?

Selbstverständlich werden wir auch in der Schule erst ausführlich und sensibel mit den Kindern über den genauen Ablauf der Testung sprechen, bevor diese durchgeführt wird. Alle Fragen dürfen zunächst gestellt werden, um sie danach in Ruhe zu klären. Unter Einhaltung des Mindestabstands und auch bei geöffnetem Fenster im Raum wird zum Abstrich dann die Maske abgenommen und unmittelbar danach wieder aufgesetzt. Alle benutzten Materialien werden nach Abschluss der Testung ordnungsgemäß in gesonderten Abfallbehältern der Stadt entsorgt.

Am vergangenen Dienstag und Donnerstag haben wir den Selbsttest mit den Kindern in der pädagogischen Betreuung durchgeführt. Die Kinder haben das großartig gemeistert.

Was geschieht, wenn mein Kind ein positives Ergebnis hat?

Sie können versichert sein, dass wir im Falle eines positiven Testergebnisses Ihr Kind bis zur Abholung pädagogisch und emotional begleiten und auffangen werden. Es handelt sich zunächst ja auch nur um einen Verdachtsfall. Bitte beachten Sie, dass ein Verweilen in der Schule nur mit negativem Testergebnis möglich ist. Sollte ein positives Testergebnis vorliegen, rufen wir Sie umgehend an. Darum müssen Sie sicherstellen, dass Sie morgens immer erreichbar sind. Wir möchten Ihrem Kind in dieser besonderen Situation langes Warten ersparen. Da ein positives Ergebnis eines Selbsttestes noch kein positiver Befund einer Covid-Erkrankung ist, besteht nachgängig zu einem positiven Schnelltest in der Schule die Testpflicht per PCR Test in einem Testzentrum oder beim Hausarzt. Erst mit einem entsprechenden Nachweis darf Ihr Kind wieder am Schulbetrieb teilnehmen. Das Gesundheitsamt wird informiert.

Muss mein Kind trotz Testung eine Maske tragen?

Trotz der Testungen besteht auch weiterhin die AHA+L-Regelung. Somit muss Ihr Kind auch weiterhin eine Maske im Unterricht, im Schulgebäude und auf dem Schulhof tragen.

Wann werden die Testungen in der Schule durchgeführt?

Die Testungen finden immer montags, dienstags, mittwochs und donnerstags für die jeweiligen Gruppen um 8.00 Uhr statt.

Jedes Kind, das zum Präsenzunterricht an den genannten Tagen in der Schule erscheint, nimmt automatisch an der Testung teil. Das Datum der Selbsttests, die getesteten Personen und die Testergebnisse werden von der Schule erfasst und dokumentiert. Sie werden nicht an Dritte übermittelt und nach 14 Tagen vernichtet.

Gibt es eine Bescheinigung von der Schule über ein negatives Testergebnis?

Leider dürfen wir keine Bescheinigungen über ein negativ ausgefallenes Testergebnis ausstellen.

Was gibt es sonst noch zu bedenken?

Da auch alle Mitarbeiter in der Schule sich 2x wöchentlich selber testen und dabei auch positive Testergebnisse nicht ausgeschlossen werden können, muss immer mit einem kurzfristigen Personalausfall gerechnet werden. Es kann immer zu Unterrichtsausfällen und/oder Quarantänemaßnahmen kommen. Wir werden Sie in diesen Fällen ad-hoc informieren müssen. Bitte sichern Sie Ihre Erreichbarkeit und versuchen Sie diese Möglichkeit immer mit zu bedenken und in Ihre Planungen mit einfließen zu lassen.

Welche alternativen Möglichkeiten gibt es für mein Kind?

  1. Sie begleiten Ihr Kind zu einem sogenannten "Bürgertest", der in einem Testzentrum (z. B. im Testzentrum Kerpen; Öffnungszeiten: Mo-So 8-18 Uhr) gemacht werden kann und Ihr Kind bringt den negativen Befund, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, an den Testtagen mit in die Schule.

  2. Falls Sie nicht möchten, dass Ihr Kind an den Testungen teilnimmt oder in einem Testzentrum getestet wird, dann lernt Ihr Kind mit dem Schulmaterial, welches es montags um 7.45 Uhr in der Schule erhält, zu Hause. Bitte informieren Sie in diesem Fall die Klassenlehrerin, damit die Materialien entsprechend zur Abholung in der Schule bereitliegen und vorbereitet sind.

Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.

Wir weisen Sie auf Ihre Verantwortung für einen regelmäßigen Schulbesuch Ihres Kindes (§ 41 Absatz 1 SchulG NRW) und die Gefahren für einen Schul- und Bildungserfolg hin.

Weitere ausführliche Informationen über die Wiederaufnahme des Schulbetriebs im Wechselunterricht und zu der Testpflicht finden Sie auch auf der Seite des Schulministeriums:

https://www.schulministeroium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/14042021-schulbetrieb-im-wechselunterricht-ab-montag

Wir freuen uns sehr, dass wir nächste Woche alle Kinder wieder in der Schule begrüßen dürfen.

Für das Team der Clemensschule,

Herzliche Grüße,

Angela Langner, Schulleiterin

 

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